Deutlich höhere Buß- und Verwarngelder bei GüKG-Verstößen

Zuwiderhandlungen gegen die Genehmigungs- und Mitführungspflichten aus dem Güterkraftverkehrsgesetz kosten seit dem 1. August 2015 bis zu 25 Prozent mehr.

Der Bund/Länder-Fachausschusses GüKG hat zum 1. August 2015 den Buß- und Verwarnungsgeldkatalog zum Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) geändert. Die neue Fassung ersetzt die bis 31. Juli 2015 gültige Version aus dem Jahr 2011. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Regelsätze des neuen Buß- und Verwarnungsgeldkatalogs um 20 bis 25 Prozent über denen der Vorgängerversion liegen.

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